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Das Abkommen
zwischen GAST-EPIC und AOC
(Airline Operators Committee) München am 11.10.1995
Anläßlich der Sitzung des AOC am 11. 10. 95 wird anschließend zwischen dem AOC, vertreten durch Herrn Gutschi, und der Polizeidirektion Flughafen München, vertreten durch Herrn Ernst, folgendes Übereinkommen geschlossen:
 
Übereinkommen für GAST/EPIC am Flughafen München
 
Der Freistaat Bayern nimmt in Deutschland und Europa eine herausragende Rolle in der Daseinvorsorge ein. Für Bayern stehen die Belange und der Schutz der Verbraucher schon immer an herausragender Stelle. Als Reiseland liegt uns die Sicherheit und Betreuung aller Reisenden am Herzen. Deshalb ist es für die Polizei und die Luftverkehrsgesellschaften als Dienstleistungsunternehmen selbstverständliche Verpflichtung, in Notsituationen die notwendige und mögliche Hilfe schnell und unbürokratisch zu leisten. Dies entspricht auch den Zielen der Bayer. Staatsregierung zu einer flexiblen und leistungsfähigen Verwaltung.
 
Der Luftverkehr ist die Verkehrsart mit den höchsten Zuwachsraten. Dabei wächst der Flughafen München überproportional. Im Falle von Luftfahrtunfällen und sonstigen Notfällen haben Airline, Abfertiger, Flughafen und Behörden viele schwierige Aufgaben. Jeder bildet in seinem Bereich von der normalen Aufbau- und Ablauforganisation abweichende Arbeitseinheiten.
 
Es gibt jedoch einen großen Kernbereich gemeinsamer Aufgaben, Interessen, Informationen und Arbeitsabläufe bei allen Beteiligten, die zweckmäßigerweise gemeinsam koordiniert und bewältigt werden sollten. Durch die Verzahnung der Aufgaben und Informationen ist jeder auf den anderen angewiesen. Zur Bewältigung einer solchen Lage kommt es auf die Kooperation und vor allem auf den guten Willen aller Beteiligten an. Keine Airline, kein Abfertiger, keine Behörde und keine Flughafenverwaltung sind alleine imstande eine solche Lage umfassend und wirkungsvoll zu bewältigen. Eine für diesen Fall notwendige, geeignete und gemeinsame Einrichtung, wo alle Beteiligten zusammenwirken können, besteht bisher in Deutschland nicht.
 
Die Beteiligten beschließen die Schaffung einer gemeinsamen Stelle für Information und Kommunikation in Notfällen, die ein schnelles, wirksames, wirtschaftlich vernünftiges, sicheres und kompetentes Zusammenwirken aller Beteiligten ermöglicht. Die Beteiligten sind sich darüber klar, daß der Staat alleine nicht alle Leistungen erbringen kann. Deshalb schließen sie sich zur Bündelung ihrer Kräfte und zur Gewinnung und Nutzung von Synergieeffekten in einer gemeinsamen Initiative zusammen. Zur Unterstützung der bereits laufenden Bemühungen wird ein Verein gegründet. Das Nähere regelt die Vereinssatzung.
 
München - Flughafen, im Oktober 1995
 
Für das Airline Operators Commitee
Gutschi, Chairmann des AOC
 
Für die Polizeidirektion
Ernst, Polizeidirektor
 

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